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   BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22   

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BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22 (https://dejure.org/2023,41792)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2023 - 2 B 43.22 (https://dejure.org/2023,41792)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 2 B 43.22 (https://dejure.org/2023,41792)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21

    Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Er darf, wenn die Voraussetzungen zur Einleitung vorliegen, nicht abwarten und weiteres Belastungsmaterial sammeln (BVerwG, Urteile vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 21 und vom 28. März 2023 - 2 C 20.21 - NVwZ 2023, 1586 Rn. 28).

    Unbenommen bleibt dem Dienstherrn daher auch, im jeweiligen Verfahrensstadium ein weiteres neues Disziplinarverfahren einzuleiten (BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 20.21 - NVwZ 2023, 1586 Rn. 29).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Er darf, wenn die Voraussetzungen zur Einleitung vorliegen, nicht abwarten und weiteres Belastungsmaterial sammeln (BVerwG, Urteile vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 21 und vom 28. März 2023 - 2 C 20.21 - NVwZ 2023, 1586 Rn. 28).

    Abgesehen davon ist für eine solche freiwillige und eigenverantwortliche konsensuale Konfliktbeilegung ab dem Zeitpunkt kein Raum mehr, in dem zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen; ab diesem Zeitpunkt muss die dienstvorgesetzte Stelle zum Disziplinarverfahren übergehen, einerseits um den Beamten vor möglichen disziplinaren Rechtsverlusten zu schützen und andererseits die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns durch Wahrung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten durchzusetzen (BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 25).

  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Derartiges liegt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung vor, etwa bei denkfehlerhaften, aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglichen oder sonst willkürlichen Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 u. a. - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 Rn. 8 und vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 22).

    Denkgesetze werden durch Schlussfolgerungen nur dann verletzt, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - 8 B 3.72 u. a. - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 28, vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 Rn. 8 und vom 11. Juli 2022 - 2 B 31.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 111 Rn. 24).

  • BVerwG, 11.07.2022 - 2 B 31.21

    Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungspflichten eines

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Denkgesetze werden durch Schlussfolgerungen nur dann verletzt, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - 8 B 3.72 u. a. - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 28, vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 Rn. 8 und vom 11. Juli 2022 - 2 B 31.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 111 Rn. 24).

    Überprüft werden kann auch, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt hat, etwa ob es gegen das Verbot selektiver Verwertung des Prozessstoffs (BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 und Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 S. 100), ob es gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20) oder ob es den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten hat, sei es dadurch, dass es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere ob es in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ), sei es, dass es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20 und vom 11. Juli 2022 - 2 B 31.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 111 Rn. 25).

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Umgekehrt können Gesichtspunkte des Persönlichkeitsbilds oder eine besondere Vertrauensbeeinträchtigung die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen, obwohl diese Maßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens für sich genommen nicht indiziert ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - ZBR 2023, 420 Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f., vom 10. Dezember 2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 Rn. 7 f. und vom 30. März 2022 - 2 B 46.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 55 Rn. 21).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Diese Pflicht besteht nicht, solange es noch etwaiger Verwaltungsermittlungen bedarf, um einen bloß vagen Verdacht aufzuklären, der personell oder sachlich noch nicht hinreichend konkretisiert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - Schütz, BeamtR, ES/B II 1.1 Nr. 26 Rn. 21 zum BDG).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Derartiges liegt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung vor, etwa bei denkfehlerhaften, aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglichen oder sonst willkürlichen Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 u. a. - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 Rn. 8 und vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 22).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4; vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22
    Dem Grundsatz der materiell-rechtlichen einheitlichen Bewertung ist in dem zuletzt zur Entscheidung anstehenden Disziplinarverfahren (nachträglich) Geltung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 - BVerwGE 128, 125 Rn. 22 ff. ).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16

    Abrechnung überhöhter Umsätze für die erste Klasse durch einen Bundesbahnbeamten;

  • BVerwG, 30.03.2022 - 2 B 46.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung der Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

  • BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22

    Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5034
OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22 (https://dejure.org/2022,5034)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.03.2022 - 2 B 43/22 (https://dejure.org/2022,5034)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. März 2022 - 2 B 43/22 (https://dejure.org/2022,5034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; VwGO § 152a Abs. 1 S. 2
    Vertretungszwang für Anhörungsrügen als Rechtsbehelf hinsichtlich einer Prozesskostenhilfeentscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1830
  • NVwZ 2022, 808
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
    [vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Der Senat [vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 B 36/22

    Prozesskostenhilfe für noch einzulegende Beschwerde; Corona-Krise;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
    15. Februar 2022 - 2 B 36/22 - werden zurückgewiesen.

    Zur Begründung seiner Anhörungsrüge bringt der Antragsteller - auch unter Bezugnahme auf sein Vorbringen in dem Verfahren 2 B 36/22 - im Wesentlichen Folgendes vor: Der Beschluss des Senats in dem Verfahren 2 B 36/22 verletze nicht nur das rechtliche Gehör entscheidungserheblich, er sei insbesondere auch objektiv willkürlich und ignoriere den tatsächlichen Akteninhalt.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr

    Auszug aus OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
    Der Senat [vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
    Der Senat [vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als Endentscheidung kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Auszug aus OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
    Der Senat [vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • VG Saarlouis, 08.02.2022 - 3 L 126/22

    Zu den Voraussetzungen der Durchführung einer Gemeinderatssitzung als

    Auszug aus OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 15.2.2022, mit dem der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 8.2.2022 - 3 L 126/22 - abgelehnt wurde, bleibt ohne Erfolg.
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).(Rn.6).

    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).(Rn.11).

    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 176/22

    Verwaltungsprozess

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).
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